Was ist freie Software?

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Freie-Software-Definition

Diese Freie-Software-Definition soll verdeutlichen, welche Kriterien ein einzelnes Softwareprogramm erfüllen muss, um als Freie Software betrachtet zu werden. Von Zeit zu Zeit wird diese Definition überarbeitet, um dies klarzustellen oder Fragen zu subtilen Problemen zu lösen. Weitere Informationen zu gemachten Änderungen finden Sie unter Historie.

Freie Software ist Software, die die Freiheit und Gemeinschaft der Nutzer respektiert. Ganz allgemein gesagt, haben Nutzer die Freiheit, Software auszuführen, zu kopieren, zu verbreiten, zu untersuchen, zu ändern und zu verbessern. Mit diesen Freiheiten kontrollieren die Nutzer (sowohl einzeln als auch im kollektiv) das Programm und was es für sie ausführt.

Können Nutzer nicht das Programm kontrollieren, kontrolliert das Programm die Nutzer. Der Entwickler kontrolliert das Programm und dadurch die Nutzer. Dieses unfreie oder proprietäre Programm ist deshalb ein Instrument ungerechter Macht.

Freie Software ist eine Frage der Freiheit, nicht des Preises. Um das Konzept von frei zu verstehen, sollte an Redefreiheit gedacht werden ‑ nicht an Freibier.

Ein Programm ist freie Software, wenn Nutzer des Programms die vier wesentlichen Freiheiten haben:

  • Die Freiheit, das Programm für jeden Zweck auszuführen (Freiheit 0).
  • Die Freiheit, die Funktionsweise des Programms zu untersuchen und eigenen Bedürfnissen der Datenverarbeitung anzupassen (Freiheit 1). Der Zugang zum Quellcode ist dafür Voraussetzung.
  • Die Freiheit, das Programm weiterzuverbreiten und damit seinen Mitmenschen zu helfen (Freiheit 2).
  • Die Freiheit, das Programm zu verbessern und diese Verbesserungen der Öffentlichkeit freizugeben, damit die gesamte Gemeinschaft davon profitiert (Freiheit 3). Der Zugang zum Quellcode ist dafür Voraussetzung.

Ein Programm ist freie Software, wenn Nutzer alle diese Freiheiten haben. Somit sollte man die Freiheit haben, Kopien an jeden und überall weiterzugeben (entweder mit oder ohne Modifikationen, gratis oder gegen eine Gebühr für den Vertrieb). Frei sein bedeutet, diese Dinge (unter anderem) vorzunehmen, ohne zu fragen oder für die Berechtigung zahlen zu müssen.

Außerdem sollte man auch die Freiheit haben, Modifikationen vorzunehmen und privat zum Arbeiten oder zum Vergnüngen, ohne auch nur deren Existenz zu erwähnen. Veröffentlicht man die Änderungen, sollte nicht erforderlich sein, irgendjemand im Besonderen oder auf irgendeine bestimmte Weise zu benachrichtigen.

Die Freiheit, das Programm auszuführen, bedeutet für irgendeine Person oder Organisation die Freiheit zu haben, es auf irgendeinem Rechnersystem für irgendeine allgemeine Aufgabe und Zweck zu verwenden, ohne darüber mit dem Entwickler oder irgendeinem Unternehmen kommunizieren zu müssen. In dieser Freiheit ist der Benutzer das Ziel, nicht der Entwickler! Ihnen als Nutzer steht es frei, das Programm für eigene Zwecke auszuführen und, wenn an jemand anderes weitergegeben, steht dieser Person dann frei, es für eigene Zwecke auszuführen, aber Sie sind nicht berechtigt, ihr eigene Zwecke aufzuerlegen.

Die Freiheit, Kopien weiterzuverbreiten, muss binäre oder ausführbare Formen des Programms als auch Quellcode für modifizierte und unmodifizierte Versionen beinhalten (die Verbreitung von Programmen in ausführbarer Form ist für bequem installierbare freie Betriebssysteme notwendig). Es ist in Ordnung, wenn es für bestimmte Anwendungen keine Möglichkeit gibt, eine Binärdatei oder ausführbare Form zu produzieren (da einige Programmiersprachen diese Funktion nicht unterstützen), aber Sie müssen die Freiheit haben, solche Formen an Dritte weiterzugeben, sollten Sie eine Möglichkeit finden oder entwickeln, sie herzustellen.

Damit Freiheiten 1 und 3 (die Freiheiten, Änderungen zu machen und geänderte Versionen zu veröffentlichen) sinnvoll sind, müssen Nutzer Zugang zum Quellcode des Programms haben. Daher ist die Zugänglichkeit des Quellcodes eine notwendige Bedingung für Freie Software. Verschleierter „Quellcode“ ist nicht wirklich Quellcode und zählt nicht als solcher.

Freiheit 1 umfasst die Freiheit, die eigene geänderte Version anstelle des Originals zu verwenden. Kommt das Programm in einem Produkt zum Einsatz, in dem die modifizierte Version eines Dritten, nicht jedoch die eigene ‑ eine als Tivoisierung oder Sperrung ‚Lockdown‘ oder (in der perversen Terminologie von denen, welche dieses Verfahren anwenden wollen) als Secure Boot bekannte Praxis ‑ ausgeführt wird, wird Freiheit 1 eher zu einer theoretischen Fiktion anstelle einer praktischen Freiheit. Das reicht nicht aus! Mit anderen Worten sind diese Binärdateien keine freie Software, selbst wenn der Quellcode, von dem kompiliert wurde, frei ist.

Die Zusammenführung der verfügbaren freien Unterroutinen und -module ist eine wichtige Möglichkeit, ein Programm zu modifizieren. Wenn die Programmlizenz eines entsprechend lizenzierten vorhandenen Moduls die Zusammenführung untersagt ‑ beispielsweise wenn es verlangt, dass man der Copyrightinhaber des hinzuzufügenden Quellcodes sein muss ‑ dann ist die Lizenz zu restriktiv, um sich als frei zu qualifizieren.

Freiheit 3 umfasst die Freiheit, eigene modifizierte Versionen als Freie Software freizugeben. Eine freie Lizenz kann auch andere Möglichkeiten der Freigabe zulassen; mit anderen Worten muss es sich nicht um eine Copyleft-Lizenz handeln. Allerdings qualifiziert sich eine Lizenz, die es verlangt modifizierte Versionen unfrei zu machen, nicht als frei.

Damit diese Freiheiten wirklich gelten, müssen diese dauerhaft und unwiderruflich sein ‑ solange man nichts Unrechtes anstellt. Sofern Softwareentwickler die Macht haben, die Lizenz zu ihren Bedingungen zu widerrufen oder rückwirkend Beschränkungen hinzuzufügen, ohne dafür Anlass gegeben zu haben, ist die Software unfrei.

Allerdings sind bestimmte Richtlinien über die Art und Weise des Vertriebs freier Software akzeptabel, sofern sie nicht den wesentlichen Freiheiten widersprechen. Copyleft ist beispielsweise (sehr vereinfacht) eine Richtlinie, die verhindert, dass bei einer Weiterverbreitung des Programms keine Beschränkungen hinzugefügt werden können, um Anderen wesentliche Freiheiten zu versagen. Diese Richtlinie widerspricht nicht den wesentlichen Freiheiten ‑ vielmehr schützt sie sie.

Freie Software bedeutet nicht unkommerziell. Ein freies Programm muss für die kommerzielle Nutzung, die kommerzielle Entwicklung und den kommerziellen Vertrieb verfügbar sein. Die kommerzielle Entwicklung von freier Software ist nicht mehr unüblich; solche freie kommerzielle Software ist sehr wichtig. Möglicherweise haben Sie Geld für Kopien von freier Software ausgegeben oder Kopien unentgeltlich erhalten. Aber egal wie Sie die Kopien bekamen, Sie haben immer die Freiheit, die Software zu kopieren und zu ändern, sogar Kopien zu verkaufen.

Ob eine Änderung eine Verbesserung darstellt, ist eine subjektive Angelegenheit. Wenn Ihr Recht, ein Programm zu modifizieren, im Wesentlichen auf Änderungen beschränkt wird, die jemand anderes als Verbesserung betrachtet, ist das Program nicht frei.

Richtlinien, wie man eine modifizierte Version verpacken kann, sind allerdings akzeptabel, sofern sie nicht substantiell die Freiheit einschränken, modifizierte Versionen freizugeben oder modifizierte Versionen privat herzustellen und zu nutzen. Somit ist es akzeptabel, wenn die Lizenz verlangt, den Namen der modifizierten Version zu ändern, ein Logo zu entfernen oder eigene Modifikationen als eigene zu identifizieren. Solange diese Bedingungen nicht so aufwändig sind, dass sie die Freigabe der Änderungen effektiv behindern, sind sie zulässig; Sie nehmen schon andere Programmänderungen vor, ein paar mehr sollten keine Probleme machen.

Ein besonderes Problem ergibt sich, wenn eine Lizenz die Änderung des Namens erfordert, durch den das Programm aus anderen Programmen aufgerufen wird. Das behindert wirksam die Freigabe Ihrer geänderten Version, um das Original, wenn durch jene andere Programmen aufgerufen, zu ersetzen. Diese Art von Anforderung ist nur akzeptabel, wenn es eine geeignete Alias-Funktion gibt, die erlaubt, den Namen des Originalprogramms als Decknamen für die modifizierte Version anzugeben.

Richtlinien wie "wenn Sie Ihre Version auf diese Weise zur Verfügung stellen, müssen Sie sie auch auf diese Weise zur Verfügung stellen", können unter derselben Bedingung ebenfalls akzeptabel sein. Solch eine akzeptable Richtlinie wäre beispielsweise, dem früheren Entwickler auf dessen Bitte eine Kopie der modifizierten und verbreiteten Version zukommen lassen zu müssen (Hinweis: Eine solche Richtlinie lässt Ihnen immer noch die Wahl, ob Sie Ihre Version überhaupt verbreiten möchten). Ebenfalls sind Richtlinien akzeptabel, die die Freigabe des Quellcodes für öffentlich einsetzbare Programmversionen an Nutzer verlangen.

Das GNU-Projekt benutzt Copyleft, um diese Freiheiten rechtlich für jeden zu schützen. Aber es gibt auch Freie Software ohne Copyleft. Wir glauben, es gibt wichtige Gründe, warum es besser ist Copyleft zu verwenden. Aber auch wenn ein Programm freie Software ohne Copyleft ist, ist sie grundsätzlich immer noch ethisch vertretbar (siehe auch Kategorien freier und unfreier Software, wie sich Freie Software, Software mit Copyleft und andere Softwarekategorien aufeinander beziehen).

Mitunter können staatliche Ausfuhrkontrollbestimmungen und Handelssanktionen die Freiheit einschränken, Programmkopien international zu verbreiten. Softwareentwickler haben nicht die Macht, diese Einschränkungen zu beseitigen oder außer Kraft zu setzen, aber sie können und müssen sich widersetzen, sie als Nutzungsbedingungen des Programms aufzuerlegen. Dadurch betreffen die Beschränkungen keine Aktivitäten und Menschen außerhalb der Rechtsordnungen dieser Regierungen. Daher dürfen freie Softwarelizenzen keinen Gehorsam gegenüber allen Ausfuhrbestimmungen als Bedingung für eine der wesentlichen Freiheiten verlangen.

Die meisten freien Softwarelizenzen basieren auf Copyright, und es gibt Beschränkungen auf die Arten von Anforderungen, die durch Copyright auferlegt werden können. Wenn eine copyrightbasierte Lizenz Freiheit auf die oben beschriebene Weise respektiert, ist es unwahrscheinlich, eine andere Art von Problem zu haben, das nicht voraussehbar war (obwohl dies gelegentlich vorkommt). Einige freie Softwarelizenzen basieren allerdings auf Verträgen, und Verträge können eine viel größere Bandbreite möglicher Beschränkungen auferlegen. Das bedeutet viele Möglichkeiten, wie solch eine Lizenz inakzeptabel restriktiv und unfrei sein könnte.

Es ist unmöglich, alle auftretenden Möglichkeiten aufzuführen. Wenn eine vertragsbasierte Lizenz den Nutzer auf eine ungewöhnliche Weise beschränkt, dass auf dem Urheberrecht basierende Lizenzen nicht können und welches hier als nicht legitim erwähnt wird, werden wir darüber nachdenken müssen und wahrscheinlich zu dem Schluss kommen, dass sie unfrei ist.

Spricht man über Freie Software, empfiehlt es sich Begriffe wie verschenken oder kostenlos zu vermeiden, weil diese Begriffe implizieren, es würde um den Preis gehen, nicht um Freiheit. Einige gebräuchliche Begriffe wie Piraterie stellen Meinungen dar, von denen wir hoffen, dass Sie diese nicht unterstützen. Siehe für weitere Informationen auch Verwirrende Worte und Ausdrücke, die vermieden werden sollten sowie Übersetzungen des Begriffs Freie Software in verschiedenen Sprachen.

Abschließend noch der Hinweis, dass die in dieser Freie-Software-Definition angegeben Kriterien sorgfältige Überlegungen bei ihrer Interpretation erfordern. Um zu entscheiden, ob sich eine bestimmte Softwarelizenz als freie Softwarelizenz qualifiziert, beurteilen wir basierend auf diesen Kriterien, ob ihr Geist sowie der genaue Wortlaut passt. Enthält eine Lizenz übertriebene Beschränkungen, wird sie abgelehnt, auch wenn wir das Problem in diesen Kriterien nicht erwarteten. Manchmal spricht eine Lizenzanforderung ein Punkt an, der umfangreiche Überlegungen erfordert, einschließlich Diskussionen mit einem Rechtsanwalt, bevor entschieden werden kann, ob diese Anforderung annehmbar ist. Wird ein Punkt zum Abschluss gebracht, werden diese Kriterien aktualisiert, um verständlicher zu machen, warum sich bestimmte Lizenzen qualifizieren oder nicht.

Weitere Informationen, ob sich eine bestimmte Lizenz als freie Softwarelizenz qualifiziert, siehe <a href="http://www.gnu.org/licenses/license-list.de.html>Verschiedene Lizenzen und Kommentare. Sollte die Lizenz nicht aufgeführt sein, kontaktieren Sie uns bitte unter licensing@gnu.org.

Wenn Sie daran denken eine neue Lizenz zu schreiben, wenden Sie sich bitte zuerst an die Free Software Foundation. Die starke Zunahme verschiedener freier Softwarelizenzen bedeutet erhöhte Arbeit für Nutzer, um die Lizenzen zu verstehen; wir können Ihnen helfen, eine vorhandene freie Softwarelizenz zu finden, die Ihre Bedürfnisse erfüllt.

Ist das nicht möglich, wenn Sie wirklich eine neue Lizenz benötigen, können Sie mit unserer Hilfe sicherstellen, dass die Lizenz wirklich eine freie Softwarelizenz ist und verschiedene praktische Probleme vermeiden.

Jenseits von Software

Software-Handbücher müssen frei sein, aus den gleichen Gründen, warum Software frei sein muss und weil Handbücher in der Tat Bestandteil der Software sind.

Die gleichen Argumente sind auch für andere Arten von Werken mit praktischem Nutzen sinnvoll ‑ also Werke, die nützliches Wissen verkörpern wie etwa pädagogische Werke und Nachschlagewerke. Wikipedia ist das wohl bekannteste Beispiel.

Jegliches Werk kann frei sein; und die Freie-Software-Definition hat sich als Definition freier kultureller Werke erwiesen, die auf jede Art von Werken anwendbar sind.

Open Source, offener Quellcode?

Eine andere Gruppe begann den Begriff „Open Source“ zu verwenden, um etwas ähnliches (aber nicht identisches) wie freie Software zu meinen. Die Freie-Software-Gemeinschaft bevorzugt den Begriff Freie Software, denn sobald man gehört hat, dass er sich auf die Freiheit statt den Preis bezieht, ruft er den Geist der Freiheit aus. Das Wort offen bezieht sich niemals auf die Freiheit.

Historie

Von Zeit zu Zeit wird die Freie-Software-Definition überarbeitet. Diese Modifikationen sowie Verweise veranschaulichen genau, was geändert wurde.

  • Version 1.111: Klarstellung von 1.77, dass alle rückwirkenden Beschränkungen inakzeptabel sind. Die Copyrighthalter können jederzeit zusätzliche Berechtigung für die Nutzung des Werks dadurch einräumen, das Werk auf eine andere Weise parallel freizugeben.
  • Version 1.105: Spiegelt in einer kurzen Darstellung den Punkt von Freiheit 1 wider (bereits in Version 1.80 erwähnt), dass Sie tatsächlich Ihre modifizierte Version in Ihrer Datenverarbeitung nutzen dürfen.
  • Version 1.92: Klarstellung, dass sich verschleierter Code nicht als Quellcode qualifiziert.
  • Version 1.90: Klarstellung, dass Freiheit 3 ​​das Recht, Kopien eigener modifizierter oder verbesserter Version zu verbreiten, bedeutet und nicht, sich an einem Entwicklungsprojekt eines Dritten zu beteiligen.
  • Version 1.89: Freiheit 3 gewährt das Recht, modifizierte Versionen als Freie Software freizugeben.
  • Version 1.80: Freiheit 1 muss nicht nur theoretisch, sondern praktisch sein; d. h. keine Tivoisierung.
  • Version 1.77: Klarstellung, dass alle nachträglichen Lizenzänderungen inakzeptabel sind, auch wenn nicht als vollständiger Ersatz beschrieben.
  • Version 1.74: Vier Klarstellungen von Punkten, die nicht explizit genug oder an einigen Stellen angegebenen sind, aber nicht überall reflektiert werden:
    • "Verbesserungen" bedeutet nicht, dass die Lizenz substantiell einschränken kann, welche Arten von modifizierten Versionen freigegeben werden können. Freiheit 3 enthält die Verbreitung modifizierter Versionen, nicht nur deren Änderungen.
    • Das Recht, vorhandene Module zusammenzufügen, bezieht sich auf entsprechend lizenzierte Module.
    • Ausdrücklich die Schlussfolgerung des Punktes über Exportkontrolle.
    • Einführung einer Lizenzänderung führt zur Aufhebung der alten Lizenz.
  • Version 1.57: Kapitel Jenseits von Software hinzugefügt.
  • Version 1.46: Klärung des für die Freiheit bedeutsamen Ziels, das Programm für jeden Zweck auszuführen.
  • Version 1.41: Klarstellung zum Wortlaut vertraglich geregelter Lizenzen.
  • Version 1.40: Erklärung, dass eine freie Lizenz erlauben muss, andere verfügbare Freie Software, um eigene Änderungen zu erstellen.
  • Version 1.39: Es ist akzeptabel, wenn eine Lizenz erfordert, den Quellcode für von Ihnen für die öffentliche Nutzung bereitgestellte Softwareversionen zur Verfügung zu stellen.
  • Version 1.31: Es ist akzeptabel, wenn eine Lizenz erfordert, sich als Autor von Modifikationen zu identifizieren sowie weitere geringfügige Klarstellungen.
  • Version 1.23: Potenzielle Probleme im Zusammenhang mit vertragsbasierten Lizenzen.
  • Version 1.16: Erklärung, warum der Vertrieb von Binärdateien wichtig ist.
  • Version 1.11: Eine freie Lizenz kann verlangen, eine Kopie der von Ihnen verbreiteten Versionen an den Autor zu senden.

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Versionen

07/17/2012 - 19:08
Cyberhawk